
Sachverständiger
Externer Abfallbeauftragter Neumünster gesucht? Dann sind Sie beim Sachverständigenbüro Martin Hartzsch jetzt richtig! Wir bieten Ihnen Leistung nach Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) an!
Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (externer Abfallbeauftragter Neumünster) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht. Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n in Neumünster zu bestellen hat und wer nicht.
Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:
Wir stellen für Ihr Unternehmen in Neumünster einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.
Als externe Abfallbeauftragte in Neumünster übernehmen wir die Überwachung und Koordination der ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen in Unternehmen, sowie:
Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten in Neumünster oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Dann kontaktieren Sie uns einfach.
externer Abfallbeauftragter Neumünster
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch

Prüfen & Beraten!
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
Als externe Abfallbeauftragte für Unternehmen in Neumünster achten wir auf verschiedene Aspekte, um effektiv und gesetzeskonform arbeiten zu können:
Als externe Abfallbeauftragte in Neumünster erfüllen wir genau diese Aspekte. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind wir immer am Zahn der Zeit.
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