Externer Abfallbeauftragter Schleswig-Holstein gesucht? Dann sind Sie beim Sachverständigenbüro Martin Hartzsch jetzt richtig!
Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (externer Abfallbeauftragter Schleswig-Holstein) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht.
Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.
Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:
Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.
Mit unseren bundesweit tätigen externen Abfallbeauftragten betreuen wir bereits seit Jahren Stammkunden u.a. in und um Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster, Elmshorn, Itzehoe, Schleswig, Wedel, Ahrensburg, Eckernförde, Rendsburg, Norderstedt, Pinneberg, Geesthacht, Reinbek, Henstedt-Ulzburg, Bad Oldesloe, Husum, Kaltenkirchen, Quickborn, Heide, Eckernförde, Bad Schwartau und Schenefeld.
Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Nutzen Sie bitte nachstehende Kontaktdaten.
Alternativ steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch sehr gerne jederzeit unter:
Tel.: +49 177 7865645
oder
E-Mail: info@pruefenundberaten.de zur Verfügung!
externer Abfallbeauftragter Schleswig-Holstein
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch
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